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Stiftungen in Deutschland

Wie viele Stiftungen gibt es in Deutschland? Zahlen für 2025, die ältesten Stiftungen, alle Stiftungsformen, die Reform 2023 und das Register von A bis Z.

Historischer Hof einer mittelalterlichen Hospitalstiftung in Deutschland

27.082 rechtsfähige Stiftungen gab es Ende 2025 in Deutschland. So viele waren es nie zuvor. Allein im Jahr 2025 wurden 895 neu gegründet, ein Plus von 2,8 Prozent. Gleichzeitig reichen die Wurzeln des deutschen Stiftungswesens bis ins Mittelalter zurück. Einige Gründungen von damals erfüllen ihren Zweck bis heute.

Am Ende dieser Seite folgt eine alphabetische Übersicht bekannter Namen.

Wie viele Stiftungen gibt es in Deutschland?

Die verlässlichsten Daten liefert der Bundesverband Deutscher Stiftungen. Er wertet jedes Jahr die Auskünfte der Aufsichtsbehörden in den Bundesländern und seine Datenbank aus. Im April 2026 hat er die Bilanz für 2025 veröffentlicht:

Kennzahl Wert 2025
Rechtsfähige Stiftungen (Bestand) 27.082
Neugründungen 895 (+2,8 %)
davon gemeinnützig 436
Anteil für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke rund 88 %
Stiftungsdichte 32,4 je 100.000 Einwohner

Zum Vergleich: 2001 zählte der Verband noch 10.503, im Jahr 2010 waren es 18.162, Ende 2020 bereits 23.876. Die Zahl hat sich in einem Vierteljahrhundert also mehr als verdoppelt. Der Rekord bei der Gründung neuer Stiftungen liegt allerdings schon länger zurück: 2007 waren es 1.134.

Infografik: Stiftungen in Deutschland 2025 in Zahlen
Bestand, Neugründungen und Stiftungsdichte 2025 nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Stiftungen.

Wo die meisten Stiftungen sitzen

Die höchsten Werte gemessen an der Einwohnerzahl erreichen die Stadtstaaten. Hamburg kommt auf 82,6 Stiftungen je 100.000 Einwohner, Bremen auf 50,5. Unter den Flächenländern hat Hessen mit 47,6 die höchste Dichte. Bei den absoluten Neugründungen 2025 lag Nordrhein-Westfalen mit 158 vorn, gefolgt von Hessen (137) und Rheinland-Pfalz (126). Prozentual wuchs Brandenburg am stärksten, um 13,8 Prozent.

Wichtig für die Einordnung: Diese Statistik erfasst nur Stiftungen bürgerlichen Rechts. Treuhänderische und öffentlich-rechtliche Stiftungen sowie Stiftungs-GmbHs fehlen darin. Allein bei den treuhänderischen gehen Schätzungen von rund 20.000 aus, eine amtliche Zählung gibt es nicht. Der tatsächliche Bestand liegt also deutlich höher. Die ausführlichen Zahlen stehen in der Pressemitteilung des Bundesverbands zu den Stiftungsneugründungen 2025.

Tausend Jahre Stiftungsgeschichte

Schon im Mittelalter setzten Bischöfe, Adlige und reiche Bürger ihr Vermögen für Arme und Kranke ein. Aus dieser Zeit stammen die ältesten Stiftungen, die noch heute im Sinne ihrer Stifter arbeiten:

  • seit 1161: Johannishofstiftung Hildesheim
  • seit 1177: St. Johannis-Jungfrauenkloster Lübeck
  • seit 1184: Magdalenen-Hospital Münster

Ähnlich alt, aber ohne gesichertes Gründungsjahr, sind der Hospitalfonds Sankt Benedikti in Lüneburg, die St. Dominikus- und Blatternhaus-Stiftung in Kaufbeuren und die St. Elisabeth-Hospital-Stiftung in Ellingen.

Im 19. Jahrhundert erlebte das Stiftungswesen eine Blüte. Schätzungen sprechen von rund 100.000 Stiftungen, viele davon in treuhänderischer Form. Inflation, Weltkriege, die Eingriffe des NS-Staates in Stiftungszwecke und später die Enteignungen in der DDR ließen den Bestand stark schrumpfen. Nach 1945 regelten die Länder die Materie neu, Bayern etwa 1954 mit einem eigenen Stiftungsgesetz. Seit der Wiedervereinigung wächst die Zahl der Stiftungen fast jedes Jahr.

Stiftungsformen im Überblick

Wer stiftet, widmet Geld oder Sachwerte dauerhaft einem festgelegten Zweck, den die Stiftungssatzung beschreibt. Bei der klassischen Kapitalstiftung bleibt das Stiftungsvermögen erhalten, nur die Erträge fließen in den Zweck. Anders als ein Verein hat eine Stiftung keine Mitglieder. Wie das genau organisiert ist, hängt von der Form ab:

Stiftungsform Merkmal
Stiftung bürgerlichen Rechts eigene juristische Person, Vorstand und oft Stiftungsrat, staatliche Aufsicht
Treuhandstiftung ein Treuhänder verwaltet das Geld, keine Stiftungsaufsicht
Bürgerstiftung viele Stifter fördern gemeinsam ihre Stadt oder Region
Stiftung des öffentlichen Rechts vom Staat per Gesetz oder Verwaltungsakt errichtet
Familienstiftung dient dem Wohl einer bestimmten Familie
Verbrauchsstiftung gibt ihr Kapital über mindestens zehn Jahre vollständig aus
Kirchliche Stiftung unter kirchlicher Aufsicht
Stiftungs-GmbH, Stiftungsverein Stiftungszweck in der Rechtsform einer GmbH oder eines Vereins
Unternehmensverbundene Stiftung hält Anteile an einem Unternehmen oder führt es selbst

Was Stiftungen fördern

Die große Mehrheit der Stiftungen ist gemeinnützig. Sie fördern Soziales, Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur oder den Umweltschutz, manche auch international. Viele vergeben Stipendien, andere führen eigene Projekte durch oder unterhalten Einrichtungen wie Krankenhäuser, Museen und Schulen. Bekannte Beispiele sind die Alexander von Humboldt-Stiftung, die Bertelsmann Stiftung oder die Stiftung Warentest. Zu den größten privaten Stiftungen zählen unternehmensverbundene Häuser, von denen einige jedes Jahr dreistellige Millionenbeträge ausgeben.

Neben den Erträgen werben viele gemeinnützige Stiftungen Spenden ein oder nehmen Zustiftungen an. Steuerlich sind sie begünstigt, solange sie ihre Mittel zeitnah und satzungsgemäß für die Gesellschaft einsetzen. Wer selbst überlegt, eine Stiftung zu gründen oder Geld zu stiften, findet eine erste Orientierung im Beitrag Wann ist eine Stiftungsgründung sinnvoll?

Vorstand einer Stiftung bespricht in einer Sitzung den Jahresbericht
Vorstand und Stiftungsrat entscheiden, wie die Erträge des Stiftungsvermögens eingesetzt werden.

Was sich seit 2023 geändert hat

Bis Mitte 2023 regelten das BGB und 16 Landesgesetze die Materie nebeneinander. Seit dem 1. Juli 2023 gilt ein bundeseinheitliches Recht in den §§ 80 bis 88 BGB. Die Gesetze der jeweiligen Länder regeln nur noch Zuständigkeiten und Aufsicht. Die wichtigsten Neuerungen:

  1. Klare Regeln für Satzungsänderungen, Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen.
  2. Der Vorstand haftet nach der Business Judgement Rule nicht für vertretbare unternehmerische Entscheidungen.
  3. Die Verbrauchsstiftung ist ausdrücklich geregelt.
  4. Ein bundesweites Stiftungsregister beim Bundesamt für Justiz kommt, mit öffentlicher Einsicht.

Der Start des Registers wurde allerdings verschoben: Er ist nun für den 1. Januar 2028 geplant. Bestehende Stiftungen müssen sich bis Ende 2028 eintragen lassen. Bis dahin bleiben die Stiftungsverzeichnisse der Länder die amtliche Anlaufstelle. Wo man dort und anderswo recherchieren kann, erklärt unser Ratgeber zum Verzeichnis deutscher Stiftungen. Einen Überblick über Recht und Steuern im Stiftungswesen gibt es ebenfalls.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ende 2025 gab es 27.082 rechtsfähige Stiftungen, dazu schätzungsweise 20.000 treuhänderische.
  • 2025 wurden 895 neu gegründet, knapp die Hälfte davon gemeinnützig.
  • Hamburg hat die höchste Stiftungsdichte, Nordrhein-Westfalen die meisten Neugründungen.
  • Die ältesten noch aktiven Stiftungen stammen aus dem 12. Jahrhundert.
  • Seit 2023 gilt bundesweit dasselbe Recht, das Register startet 2028.

Alle Stiftungen von A bis Z im Register

Rund 1.400 Stiftungen hat der Stiftungsindex in seinem Register deutscher Stiftungen erfasst. Jede hat dort eine eigene Seite mit Sitz und Zweck, viele auch eine ausführliche Beschreibung. Über den Anfangsbuchstaben kommen Sie direkt zur passenden Liste:

Nach Ländern sortiert stehen die Einträge auf den Seiten der 16 Bundesländer, jeweils mit den aktuellen Zahlen des Landes. Am meisten Stiftungen gibt es in Nordrhein-Westfalen, die höchste Dichte in Hamburg.

Fehlt eine Stiftung im Register, kann sie sich kostenlos eintragen. Der Eintrag ist nach einer Bestätigung per E-Mail sofort online.

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