Stiftungsverzeichnis
Gibt es ein zentrales Stiftungsverzeichnis? Wo Sie die Verzeichnisse der Länder, die Stiftungssuche des Bundesverbands und ab 2028 das Stiftungsregister finden.

Wer hierzulande eine Stiftung sucht, stößt schnell auf ein Problem: Ein einziges amtliches Verzeichnis für das ganze Land gibt es bis heute nicht. Die Daten liegen verteilt bei 16 Ländern, beim Bundesverband und in regionalen Datenbanken. Erst ab 2028 kommt ein bundesweites Register. Bis dahin hilft es, die Stärken und Lücken jeder Quelle zu kennen.
Das Stiftungsverzeichnis der Länder
Jedes Bundesland führt ein eigenes Stiftungsverzeichnis. Zuständig ist die Stiftungsbehörde, also die staatliche Aufsicht. In Baden-Württemberg sind das die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen, in Berlin die Senatsverwaltung für Justiz. Aufgenommen werden die rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz im jeweiligen Land.
Typische Angaben im amtlichen Verzeichnis:
- Name und Sitz
- Anschrift
- Stiftungszweck
- vertretungsberechtigte Personen, meist der Vorstand
Die Einsicht ist in der Regel kostenlos und ohne Begründung möglich. Viele Länder bieten im Internet eine Suche nach Name, Zweck oder Ort an, Baden-Württemberg etwa über sein Serviceportal. Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen. Treuhänderische und kirchliche Einrichtungen fehlen meist, manche Länder nehmen auch private Familienstiftungen aus. Außerdem begründet ein Eintrag keine Vermutung der Richtigkeit. Die Behörde übernimmt also keine Gewähr dafür, dass Anschrift oder Vorstand noch stimmen.
Wie aktuell sind die Einträge?
Das hängt von den Stiftungen selbst ab. Sie müssen der Aufsicht jede Änderung mitteilen, etwa einen neuen Vorstand, eine neue Anschrift oder eine geänderte Satzung. Die Stiftungsbehörde trägt jede gemeldete Änderung nach, prüft aber nicht von sich aus, ob die Daten noch stimmen. Nicht jede Stiftung meldet sofort. Vor einer Anfrage lohnt deshalb immer ein Blick auf die eigene Website der Stiftung. Gerade bei älteren Einträgen aus Baden-Württemberg oder anderen großen Ländern kann sich seit der letzten Meldung einiges verschoben haben.
Die Stiftungssuche des Bundesverbands
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen sammelt seit Jahrzehnten Daten aus dem ganzen Land. Früher erschienen sie als mehrbändiges „Verzeichnis Deutscher Stiftungen“ in Buchform, heute ist die Datenbank online erreichbar. Ein Teil der Funktionen ist kostenpflichtig.
Der Vorteil: Die Suche ist bundesweit und lässt sich nach Thema, Region und Förderbereich filtern. Sie zeigt die ganze Vielfalt des Sektors, von der kleinen Familienstiftung bis zur großen gemeinnützigen Organisation. Der Nachteil: Die Angaben beruhen auf freiwilligen Auskünften. Was veröffentlicht wird, entscheiden Stifter oder Vorstand. Kleine Einrichtungen ohne Interesse an Anträgen tauchen oft nur mit dem Namen auf.

Regionale Datenbanken und Netzwerke
Viele Städte haben eigene Netzwerke, in denen sich Förderer vor Ort gemeinsam präsentieren. Die Stiftungsinitiative der Region Hannover etwa listet in ihrer Online-Datenbank 155 Stiftungen. Solche Übersichten sind oft aktueller als das amtliche Verzeichnis und nennen konkrete Förderschwerpunkte. Für lokale Ideen lohnt außerdem ein Blick auf die Bürgerstiftung als Förderer der eigenen Stadt.
Eine praktische Linkliste mit den Verzeichnissen aller 16 Länder und weiteren Suchhilfen pflegt die Bundeszentrale für politische Bildung.
Die Quellen im Vergleich
| Quelle | Umfang | Daten | Kosten |
|---|---|---|---|
| Amtliche Verzeichnisse der Länder | je ein Bundesland | von der Aufsicht erhoben, ohne Rechtswirkung | kostenlos |
| Datenbank des Bundesverbands | bundesweit | Eigenangaben | teils kostenpflichtig |
| Regionale Netzwerke | Stadt oder Region | Eigenangaben, oft mit Förderschwerpunkt | kostenlos |
| Stiftungsregister (ab 2028) | bundesweit | amtlich, mit Rechtswirkung | Einsicht für alle |

Das neue Stiftungsregister ab 2028
Mit der Reform des Stiftungsrechts hat der Bundestag ein bundesweites Register beschlossen. Es wird beim Bundesamt für Justiz geführt und ersetzt die Verzeichnisse der Länder. Der Start war für 2026 geplant und wurde auf den 1. Januar 2028 verschoben, weil die Technik nicht rechtzeitig fertig wurde.
Was sich dann ändert:
- Alle rechtsfähigen Stiftungen werden eingetragen, bestehende bis zum 31. Dezember 2028.
- Sie führen danach den Namenszusatz „e. S.“, Verbrauchsstiftungen „e. VS.“.
- Jeder kann Einträge und hinterlegte Dokumente wie die Satzung einsehen.
- Das Register hat Rechtswirkung, ähnlich wie das Vereinsregister. Wer Verträge schließt, kann sich auf die eingetragene Vertretung verlassen.
Bis Ende 2027 bleiben die Landesverzeichnisse die amtliche Anlaufstelle.
In fünf Schritten zur passenden Stiftung
Wer Geld für ein Projekt sucht, geht am besten systematisch vor:
- Das eigene Vorhaben in zwei Sätzen beschreiben: Ziel, Zielgruppe, Ort, Budget.
- Stichworte sammeln, zum Beispiel „Jugendhilfe“, „Denkmalpflege“ oder „Studienförderung“.
- Im Verzeichnis des eigenen Bundeslandes nach Zweck und Ort filtern.
- Die Treffer mit der bundesweiten Datenbank und regionalen Netzwerken abgleichen.
- Website, Satzungszweck und Förderrichtlinien jeder Einrichtung prüfen, bevor Sie Kontakt aufnehmen.
Viele Förderer unterstützen nur Projekte in ihrer Region oder nur bestimmte Organisationsformen wie gemeinnützige Vereine. Diese Bedingungen stehen meist in den Förderrichtlinien und sparen viel Zeit, wenn man sie zuerst liest. Eine Auswahl bekannter Namen finden Sie in unserer Liste von A bis Z. Hilfe bei der Frage, welche Stiftung zu Ihrem Anliegen passt, gibt es ebenfalls.
Häufige Fragen zum Stiftungsverzeichnis
Gibt es ein zentrales Verzeichnis für ganz Deutschland?
Noch nicht. Bis Ende 2027 führt jedes Land ein eigenes. Ab dem 1. Januar 2028 gibt es das bundesweite Register beim Bundesamt für Justiz.
Ist die Einsicht kostenlos?
Die Verzeichnisse der Länder sind in der Regel kostenlos und ohne Nachweis eines berechtigten Interesses einsehbar. Die Datenbank des Verbands ist teilweise kostenpflichtig.
Wer darf das Stiftungsverzeichnis einsehen?
Jede Person, ohne Antrag und ohne Begründung. Manche Länder schränken lediglich Angaben zu einzelnen Vorstandsmitgliedern ein, etwa Privatanschriften, um deren Daten zu schützen.
Warum finde ich eine bestimmte Stiftung nicht?
Meist handelt es sich um eine Treuhandstiftung, eine kirchliche Einrichtung oder eine Stiftungs-GmbH. Diese erfassen die Landesverzeichnisse oft nicht. Auch ein Sitz in einem anderen Bundesland ist ein häufiger Grund.
Wie viele Stiftungen gibt es?
Ende 2025 waren es nach Angaben des Bundesverbands 27.082 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Dazu kommen schätzungsweise rund 20.000 treuhänderische.