Welche Stiftung passt zu mir?

Vor der Gründung einer Stiftung stellen sich viele Stifter die Frage: “Welche Stiftung passt zu mir?”. Angesichts der vielen Variablen bei der Stiftungsgründnung ist diese Frage durchaus nachvollziehbar. Zunächst ist die Satzung der Stiftung zu definieren. Eine zentrale Rolle nimmt ebenso die Festlegung und Abgrenzung des Zwecks ein. Hier muss definiert werden, welche Ziele die Stiftung verfolgt. Die Ziele sollten mit Ihren Prinzipien und Wertevorstellungen korrelieren. Nachdem Sie den Zweck der Stiftung definiert haben stellt sich die Frage nach der geeigneten Rechtsform der Stiftung. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige mögliche Stiftungsformen und deren Motive vor.

Die gemeinnützige Stiftung

Die gemeinnützige Stiftung ist die am häufigsten gewählte Stiftungsform. Wie der Name schon sagt, ist diese Rechtsform bei der Verfolgung gemeinnütziger Ziele zu wählen. Ein Vorteil dieser Stiftungsform sind hohe steuerliche Abzüge, von denen die Stiftung langfristig profitieren kann. Diese Abzüge können als Sonderausgaben können im Jahr der Zuwendung sowie in den nachfolgenden neun Jahren geltend gemacht werden.

Motive einer gemeinnützigen Stiftung

  • der Gesellschaft etwas zurückgeben
  • Erinnerung und Andenken an Menschen / Stifter(in)
  • staatliche Finanzierungshilfe in Anspruch nehmen

Familienstiftung

Familienstiftungen werden gegründet, um bspw. Familienvermögen zu schützen oder ein Unternehmen vor dem Verkauf, Erbschaftssteuern oder Erbstreitigkeiten zu bewahren. Die Familienstiftung ist ein unabhängiger Rechtsträger. Das heißt, dass keine steuerbelastenden Vermögensübergänge nötig sind. Auch nicht im Falle eines Todes. Allerdings wird alle 30 Jahre eine “Erbersatzsteuer” erhoben, da das Gesetz hier einen “Tod” der Stiftung bzw. eines Stifters pauschal versteuert. Aus dieser Sonderregelung ergeben sich einige Vorteile. Zunächst einmal ist die Erbersatzsteuer planbar und voraussehbar. Im Gegensatz zur Erbschaftssteuer kann die Zahlung der Erbersatzsteuer in 30 Jahresraten gezahlt werden. Zudem können rechtzeitig Rücklagen gebildet werden, sollte die Einmalzahlung bevorzugt werden.

Motive einer Familienstiftung

  • Vorbeugung von Erbstreitigkeiten
  • Bewahrung des Stiftungsvermögens
  • Planbarkeit und Ratenzahlung der Erbersatzsteuer
  • diskrete Rechtsform

Weitere Stiftungsformen

In einigen Fällen werden auch Sonderformen gewählt. Hierzu zählt auch die sogenannte Doppelstiftung. Sie ist eine Verschmelzung der gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts und der Familienstiftung. Weitere Stiftungsformen sind die Zeit- oder Verbrauchsstiftung sowie die unselbständige Stiftung.

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