Wer putzt eigentlich das Vereinsheim, wenn das Mitglied aufhört, das es zwanzig Jahre lang ehrenamtlich gemacht hat? Diese Frage stellt sich in vielen Vereinen und Stiftungen sehr plötzlich. Dann geht es um Gebäudereinigung Kosten, um Arbeitgeberpflichten und darum, ob die Mittelverwendung noch zum Satzungszweck passt. Drei Modelle stehen zur Wahl: eigenes Personal in Teilzeit, eine Reinigungskraft im Minijob oder eine externe Reinigungsfirma. Dieser Beitrag vergleicht die drei Modelle anhand von Kosten, Haftung, Vertretung, Gemeinnützigkeit, Vergabe und Vertragslaufzeit und gibt am Ende eine Empfehlung je nach Größe der Organisation.
Warum die Reinigung in gemeinnützigen Organisationen oft unterschätzt wird
Reinigung taucht im Haushaltsplan selten als eigener Posten auf. Sie läuft über Ehrenamt, über die Hausmeisterstelle oder über eine Aufwandsentschädigung, die niemand so genau hinterfragt. Das wird zum Problem, sobald der Vorstand wechselt oder das Finanzamt bei der nächsten Prüfung nach Belegen fragt. Wer die Aufgaben des Stiftungsvorstands ernst nimmt, braucht für Gebäude und Räume einen sauberen Beschaffungsweg mit transparenten Kosten.
Hinzu kommt, dass die Anforderungen stark auseinandergehen. Ein Chorverein mit einem Proberaum von 60 Quadratmetern braucht etwas anderes als eine Bildungsstiftung mit Seminarzentrum, Küche und Sanitärräumen auf 800 Quadratmetern. Die passende Lösung hängt deshalb weniger vom Budget ab als von Fläche, Reinigungsintervall und der Person, die im Alltag die Koordination übernimmt.
Die drei Modelle im Vergleich
Die folgende Tabelle stellt die drei Modelle gegenüber. Die Kostenangaben sind Spannen, die sich aus Mindestlöhnen, Pauschalabgaben und marktüblichen Stundensätzen ergeben; ein individuelles Angebot kann davon abweichen.
| Kriterium | A: Eigenpersonal (Teilzeit) | B: Minijob | C: Reinigungsfirma |
|---|---|---|---|
| Kosten pro Stunde | gesetzlicher Mindestlohn (13,90 €) plus Arbeitgeberanteile, Urlaub und Krankheitstage | Lohn plus rund 30 Prozent Pauschalabgaben; Verdienstgrenze 603 € monatlich (Stand 2026, Minijob-Zentrale) | typischerweise 30 bis 40 € netto inklusive Material, Geräten und Organisation |
| Haftung | Organisation haftet als Arbeitgeber, Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft | wie A, zusätzlich Risiko bei Mehrfach-Minijobs und Scheinselbstständigkeit | Betriebshaftpflicht des Dienstleisters deckt Schäden am Objekt |
| Vertretung bei Ausfall | muss intern organisiert werden | keine, es sei denn, ein zweiter Minijob wird angelegt | im Preis enthalten, Ersatzkraft wird gestellt |
| Gemeinnützigkeit / Mittelverwendung | zulässige Verwaltungs- oder Zweckkosten, Vergütung muss angemessen sein | wie A, Ehrenamtspauschale nur bei echtem Ehrenamt | Rechnung als Beleg, klare Zuordnung zu den Bereichen |
| Vergabe ab welcher Summe | Stellenbesetzung nach interner Regel | formlos, Anmeldung bei der Minijob-Zentrale | intern ab etwa 1.000 € drei Angebote; bei Zuwendungen über 100.000 € gelten die Vergabevorgaben der ANBest-P |
| Vertragslaufzeit | unbefristet oder befristet nach Teilzeit- und Befristungsgesetz | kündbar mit gesetzlicher Frist | meist 12 Monate mit Verlängerung, teils monatlich kündbar |
Der reine Stundensatz sagt dabei wenig aus. Eine Reinigungskraft im Minijob wirkt auf den ersten Blick günstiger, doch Reinigungsmittel, Geräte, Einarbeitung und die Urlaubsvertretung kommen als versteckte Kosten obendrauf. Reinigungsfirmen arbeiten mit festen Mitarbeitern und kalkulieren diese Posten in ihren Preis ein. Regionale Anbieter wie NordKlar Gebäudereinigung in Hamburg setzen auf festes, angemeldetes Reinigungspersonal und nennen auf ihrer Website ein Beispiel für die Büroreinigung: 519,80 Euro netto im Monat für ein 200 Quadratmeter großes Büro bei zweimal wöchentlicher Reinigung. Solche Beispielrechnungen helfen, ein eigenes Angebot einzuordnen, auch wenn Fläche, Intervall und Verschmutzungsgrad im Einzelfall anders aussehen.
Was kostet Gebäudereinigung wirklich?
Die Preise einer Reinigungsfirma setzen sich aus vier Faktoren zusammen: Lohnkosten, Material und Geräte, Verwaltung sowie ein Zuschlag für Ausfallzeiten und Gewinn. Der größte Posten ist der Lohn. Laut dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks gilt seit dem 1. Januar 2026 ein Branchenmindestlohn von 15,00 Euro in der Innenreinigung und 18,40 Euro in der Glas- und Fassadenreinigung. Diese Löhne sind allgemeinverbindlich, also für jeden Betrieb der Branche bindend. Ein seriöses Angebot unter 25 Euro pro Stunde ist damit kaum möglich, weil schon Lohn und Abgaben diesen Preis aufbrauchen.
Viele Reinigungsfirmen arbeiten statt mit Stundensätzen mit einem Preis pro Quadratmeter oder einer monatlichen Pauschale. Für die regelmäßige Reinigung von Büro- und Seminarflächen liegt der Preis pro Quadratmeter und Durchgang typischerweise im niedrigen einstelligen Euro-Bereich, abhängig von Reinigungsintervall, Ausstattung und Verschmutzung. Eine professionelle Reinigung von Fenstern oder eine Grundreinigung wird meist separat berechnet.

Die drei Modelle im Überblick: Was im Stundensatz steckt und was obendrauf kommt.
Für die Organisation selbst sieht die Rechnung anders aus. Wer eine Reinigungskraft direkt anstellt, ist kein Gebäudereinigungsbetrieb und zahlt mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Dazu kommen beim Minijob die Pauschalabgaben, bei einer Teilzeitstelle die regulären Sozialversicherungsbeiträge. Rechnen Sie außerdem mit:
- Reinigungsmitteln, Tüchern, Müllbeuteln und Geräten, die regelmäßig ersetzt werden müssen
- Zeit für Einarbeitung, Kontrolle und Nachbestellungen, meist bei einem Vorstandsmitglied
- Ausfallzeiten durch Urlaub und Krankheit, in denen trotzdem geputzt werden muss
- Lohnabrechnung, Meldungen und Unfallversicherung
Je nach Fläche und Intervall kann die eigene Reinigungskraft trotzdem die günstigere Lösung bleiben. Bei kleinen Objekten mit ein bis zwei Reinigungen pro Woche ist das häufig der Fall. Bei größeren Flächen mit täglicher Unterhaltsreinigung kippt die Rechnung, weil dann mehrere Personen, Vertretung und Grundreinigung dazukommen.
Haftung, Vertretung und Vertragslaufzeit
Mit eigenem Personal übernimmt die Organisation sämtliche Arbeitgeberpflichten. Dazu gehört die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, die Unterweisung im Umgang mit Reinigungschemie und die Haftung für Schäden, die beim Putzen entstehen. Fällt die Kraft aus, bleibt der Schmutz liegen oder ein Vorstandsmitglied greift selbst zum Wischmopp. Wie Vereine und Stiftungen sich für solche Fälle absichern, erklärt unser Ratgeber zum Thema Vereine und Ehrenamt richtig versichern.

Klare Absprachen zu Intervall und Leistungen sparen später Diskussionen.
Bei einer externen Reinigungsfirma trägt der Dienstleister die Haftung über seine Betriebshaftpflicht und stellt bei Krankheit eine Ersatzkraft. Dafür binden sich viele Verträge für zwölf Monate mit automatischer Verlängerung und einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Manche Anbieter verzichten auf eine starre Vertragsbindung, was für Organisationen mit schwankender Nutzung der Räume ein Vorteil ist.
Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung
Die Reinigung der eigenen Räume ist eine zulässige Verwendung gemeinnütziger Mittel, solange die Räume dem Satzungszweck dienen. Entscheidend ist die Zuordnung: Reinigungskosten für den Seminarraum gehören in den ideellen Bereich oder Zweckbetrieb, die Reinigung einer vermieteten Gaststätte in die Vermögensverwaltung oder den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Zwei Punkte sorgen in der Praxis häufig für Ärger. Erstens darf eine Vergütung an Mitglieder nicht unangemessen hoch sein, sonst droht ein Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit. Zweitens ist die Ehrenamtspauschale kein Ersatz für Lohn: Wer regelmäßig und weisungsgebunden putzt, ist in der Regel beschäftigt und muss angemeldet werden. Welche Regeln für angestellte und ehrenamtliche Mitarbeiter gelten, zeigt der Beitrag zum Personalmanagement von Stiftungen.
Vergabe: ab welcher Summe mehrere Angebote?
Vereine und Stiftungen ohne öffentliche Fördermittel sind in der Auftragsvergabe frei. Trotzdem lohnt sich eine interne Beschaffungsrichtlinie, die zum Beispiel ab 1.000 Euro Auftragswert drei Vergleichsangebote vorschreibt. Das schützt den Vorstand bei Nachfragen von Mitgliedern oder Stiftungsaufsicht und sorgt für transparente Entscheidungen.
Anders sieht es bei geförderten Projekten aus. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen (ANBest-P) verlangen ab einer Zuwendung von mehr als 100.000 Euro die Anwendung der Vergabevorschriften. Reinigungsleistungen für ein gefördertes Haus fallen dann unter diese Vorgaben. Prüfen Sie den Zuwendungsbescheid, bevor Sie einen längerfristigen Reinigungsvertrag abschließen.
Empfehlung nach Größe der Organisation
Als Orientierung hat sich folgende Staffelung bewährt:
- Kleine Vereine bis etwa 150 Quadratmeter: Minijob oder Eigenreinigung durch Mitglieder. Die Kosten bleiben überschaubar, der Verwaltungsaufwand ist mit Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und einer einfachen Lohnabrechnung erledigt.
- Mittlere Organisationen mit 150 bis 500 Quadratmetern: Hier lohnt der Vergleich. Holen Sie ein Angebot einer professionellen Reinigungsfirma ein und stellen Sie es den tatsächlichen Kosten einer eigenen Kraft inklusive Material und Vertretung gegenüber. Oft gewinnt der Dienstleister, sobald mehr als zwei Reinigungen pro Woche nötig sind.
- Große Stiftungen mit Seminarzentrum, Küche oder mehreren Gebäuden: Reinigungsfirma mit festem Leistungsverzeichnis, regelmäßiger Qualitätskontrolle und klarer Laufzeit. Eigenpersonal bleibt sinnvoll, wenn ohnehin eine Hausmeisterstelle existiert, die Reinigungsaufgaben übernimmt.
Unabhängig vom Modell gilt: Lassen Sie sich die Räume vor Ort ansehen, legen Sie Leistungen und Intervall schriftlich fest und prüfen Sie nach drei Monaten, ob die Qualität stimmt.
Kurze Antworten auf häufige Fragen
Was kostet eine Gebäudereinigung pro Stunde? Reinigungsfirmen liegen typischerweise bei 30 bis 40 Euro netto. Darin sind Material, Organisation und Vertretung enthalten. Deutlich niedrigere Angebote lassen sich mit dem Branchenmindestlohn von 15 Euro kaum seriös kalkulieren.
Was kostet eine Reinigungskraft im Minijob? Lohn ab dem gesetzlichen Mindestlohn plus rund 30 Prozent Pauschalabgaben, maximal 603 Euro Verdienst im Monat. Material und Geräte stellt die Organisation.
Ab wann lohnt sich ein Reinigungsdienstleister? Sobald mehrere Reinigungen pro Woche, Sanitärräume und Grundreinigungen anfallen oder niemand im Vorstand Zeit für Koordination und Vertretung hat. Ein individuelles Angebot erhalten Sie bei den meisten Anbietern nach einer kostenlosen Besichtigung.

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