Stiftung gründen: Ablauf, Kosten und Voraussetzungen
Stiftungsgründung Von Lisa Gröschel Stand 22.10.2026 5 Min. Lesezeit

Eine Stiftung zu gründen ist einfacher, als viele denken. Ein Notar ist meist nicht nötig, ein Mindestkapital schreibt das Gesetz nicht vor, und die Anerkennung dauert oft nur wenige Wochen. Schwierig ist etwas anderes: Die Entscheidung gilt für immer. Wer eine Stiftung errichtet, gibt das gestiftete Vermögen endgültig ab und legt einen Stiftungszweck fest, der langfristig, oft über Jahrzehnte, Bestand haben soll.
Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf Schritt für Schritt, nennt die Voraussetzungen und zeigt, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten. Ob sich eine eigene Stiftung für Ihr Vorhaben überhaupt lohnt, klären die fünf Prüffragen vor der Stiftungsgründung.
Voraussetzungen für die Gründung
Stifterin oder Stifter kann jede volljährige Person sein, ebenso ein Unternehmen, ein Verein oder mehrere Personen gemeinsam. Gesetzlich verlangt werden nur zwei Dinge:
- ein Stiftungsgeschäft, in dem der Stifter erklärt, dass er Geld oder Sachwerte einem Zweck dauerhaft zur Verfügung stellt,
- eine Stiftungssatzung mit Name, Sitz, Zweck, Grundstock und Regeln für die Bildung des Vorstands.
Seit der Reform 2023 stehen diese Anforderungen bundeseinheitlich in den §§ 80 ff. BGB. Die gesetzliche Definition der Stiftung in § 80 BGB beschreibt die rechtsfähige Stiftung als juristische Person ohne Mitglieder, die mit einem Vermögen einen vom Stifter vorgegebenen Zweck dauerhaft verfolgt. Ob die Ausstattung ausreichend ist, prüft vor der Anerkennung die Stiftungsaufsicht.
Stiftung gründen in sechs Schritten

1. Zweck festlegen
Am Anfang steht die Frage, was die Stiftung bewirken soll. Möglich ist fast jedes Anliegen, das nicht gegen Gesetze verstößt. Er muss konkret genug sein, damit Vorstand und Aufsicht wissen, was gefördert wird, aber offen genug, um auch in 30 Jahren noch zu passen. Für die steuerliche Begünstigung muss die Stiftung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, etwa Bildung, Forschung, Soziales oder bürgerschaftliches Engagement in der Gesellschaft.
2. Vermögen und Rechtsform planen
Als Nächstes geht es um das Geld und die passende Form. Unter den Rechtsformen ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts der Klassiker, daneben gibt es Stiftungen des öffentlichen Rechts, die aber nur der Staat errichtet. Bei kleinerem Vermögen ist die Treuhandstiftung oft die bessere Wahl, sie entsteht durch einen Vertrag mit einem Treuhänder und braucht keine staatliche Anerkennung. Einen Überblick über alle Varianten gibt der Beitrag Welche Stiftungsformen gibt es?
3. Stiftungssatzung entwerfen
Das Regelwerk ist das Grundgesetz der Stiftung. Neben den Pflichtangaben legt es fest, wer im Vorstand sitzt, ob es einen Stiftungsrat gibt, wie das Geld angelegt wird und was bei einer Auflösung geschieht. Viele Stiftungsbehörden stellen Muster bereit. Eine Beratung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater mit Stiftungserfahrung lohnt sich trotzdem, weil Fehler später schwer zu korrigieren sind.
4. Finanzamt einbinden
Soll die Stiftung gemeinnützig sein, schicken Sie den Entwurf vorab an das zuständige Finanzamt. Es prüft, ob die Regeln zur Erfüllung des Stiftungszwecks den Anforderungen der Abgabenordnung entsprechen. So vermeiden Sie, dass die Behörde die Stiftung anerkennt, das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aber verweigert.
5. Stiftungsgeschäft unterzeichnen
Zu Lebzeiten genügt die Schriftform. Einen Notar brauchen Sie nur, wenn etwa ein Grundstück übertragen wird. Alternativ kann eine Stiftung auch durch Testament oder Erbvertrag entstehen. Dann sollte ein Testamentsvollstrecker die Gründung begleiten.
6. Anerkennung beantragen
Den Antrag stellen Sie bei der Stiftungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Mit der Anerkennung wird die Stiftung rechtsfähig, danach überträgt der Stifter das zugesagte Vermögen. Ab dem 1. Januar 2028 kommt die Eintragung ins neue Stiftungsregister hinzu.
Was kostet es, eine Stiftung zu gründen?
Die Errichtung selbst ist günstig, das Stiftungsvermögen ausgenommen. Mit diesen Posten sollten Sie rechnen:
| Kostenpunkt | Höhe (Richtwert) |
|---|---|
| Beratung durch Anwalt oder Steuerberater | einige Tausend Euro, je nach Aufwand |
| Gebühr der Stiftungsbehörde | je nach Bundesland, für gemeinnützige Stiftungen oft gering oder entfallend |
| Notar | nur bei Grundstücken oder Gründung per Erbvertrag |
| laufende Verwaltung | Steuerberatung, Jahresabschluss, Bank: häufig einige Tausend Euro jährlich |
Wie viel Geld braucht man für eine Stiftung?
Ein festes Mindestkapital gibt es nicht. Die Stiftungsaufsicht prüft aber, ob die Mittel den Zweck dauerhaft sichern. Manche Behörden akzeptieren 25.000 Euro, in der Praxis gelten 50.000 bis 100.000 Euro als realistische Untergrenze. Entscheidend sind die Erträge: Bei einer Kapitalstiftung bleibt der Grundstock erhalten, ausgegeben werden darf nur, was er erwirtschaftet. Wie man es sicher und ertragreich anlegt, erklärt der Beitrag Stiftungsvermögen anlegen.
Mit einer Stiftung Steuern sparen
Für eine gemeinnützige Stiftung sieht das Steuerrecht deutliche Vorteile vor:
- Zuwendungen in das Grundstockvermögen sind bis zu einer Million Euro als Sonderausgaben absetzbar, bei Ehepaaren bis zu zwei Millionen, verteilt auf bis zu zehn Jahre.
- Schenkungen und Erbschaften an die Stiftung sind steuerfrei.
- Wer Geerbtes innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung weitergibt, muss für diesen Teil keine Erbschaftsteuer zahlen.
- Die Stiftung selbst ist von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, solange sie ihre Mittel nur verwaltet und nicht wirtschaftlich tätig wird.
Eine private Familienstiftung bekommt diese Vorteile nicht. Für sie fällt außerdem alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer an.
Alternativen zur eigenen Stiftung
Nicht immer ist eine eigene Gründung sinnvoll. Wer weniger Geld hat oder den Aufwand scheut, hat mehrere Möglichkeiten, sein Engagement trotzdem dauerhaft anzulegen:
- Zustiftung: Geld fließt in das Kapital einer bestehenden Stiftung und wirkt dort dauerhaft.
- Stiftungsfonds: ein eigener Fonds mit Namen unter dem Dach einer bestehenden Stiftung, etwa einer Bürgerstiftung.
- Verbrauchsstiftungen: Sie geben ihr Vermögen über mindestens zehn Jahre vollständig aus.
- Spenden: für Projekte, die schnell Hilfe brauchen.
Häufige Fragen zur Stiftungsgründung
Wie lange dauert es, bis die Stiftung steht?
Mit gut vorbereiteter Satzung und abgestimmtem Finanzamt meist einige Wochen bis wenige Monate. Die Vorbereitung, also Zweck, Satzung und Beratung, dauert oft länger als das Verfahren selbst.
Kann ich als Stifter selbst im Vorstand sitzen?
Ja. Viele Stifter leiten ihre Stiftung zu Lebzeiten selbst. Wichtig ist, in der Satzung die Nachfolge zu regeln.
Kann ich das Vermögen später zurückholen?
Nein. Das gestiftete Geld gehört der rechtsfähigen Stiftung. Auch eine Auflösung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Weitere Informationen zur Errichtung und zur Arbeit von Stiftungen bietet der Bundesverband Deutscher Stiftungen auf www.stiftungen.org.

4 Kommentare
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