Organisationsstruktur einer Stiftung

Organisationsstruktur einer Stiftung

Mit der Gründung einer Stiftung stellt der Initiator, also der Stifter, einen Teil seines Vermögens in den Dienst der Allgemeinheit. Abhängig von seinen persönlichen Anliegen und Interessen definiert er den Stiftungszweck. Damit legt der Stiftungsgründer die Stiftungsform und die Verwendung seines Kapitals für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit fest. Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts werden in der Regel sogar für die Ewigkeit gegründet.

Die meisten Stiftungen sind gemeinnützig und unterstützen den Staat bei zahlreichen Aufgaben im kulturellen, sozialen oder auch sportlichen Sektor. Entsprechend fallen die auf Kapitalerträge zu zahlenden Steuern nach einer Prüfung durch das Finanzamt in bestimmten Fällen weg. Stiftungen ähneln von der Struktur und Organisation einer Firma. Der Aufbau und die Besetzung der Ämter wollen gut durchdacht sein.

Welche Stiftungsorgane gibt es?

Im Grunde genommen lassen sich zwei Rechtsformen bei Stiftungen unterscheiden. Zum einen die rechtsfähige Stiftung. Andererseits gibt es auch die Treuhandstiftungen. Sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die Verwaltung ist bei den beiden Rechtsformen unterschiedlich.

Stiftungsorgane der rechtsfähigen Stiftung

Die rechtsfähige Stiftung besitzt zur Umsetzung des Stiftungszweckes und darüber hinaus zur Vermögensbewirtschaftung mehrere Organe. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung als eigenständige juristische Person in allen Angelegenheiten in der Öffentlichkeit oder bei Behörden. In der Stiftungssatzung legt der Gründer der Stiftung fest, ob der Vorstand aus einer oder mehreren Personen besteht. Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand und setzt mit diesem gemeinsam die Ziele der Stiftung um. Während der Stiftungsvorstand in vielen Fällen hauptamtlich angestellt ist, besteht der Stiftungsrat meist aus ehrenamtlichen Mitarbeitern. Die Aufgabe der beratenden Mitglieder liegt darin, den Stifterwillen umzusetzen, aber auch den Stiftungsvorstand zu unterstützen. Aber sie übernehmen auch Kontrollfunktion.

Stiftungsorgane der Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung entsteht mithilfe eines Vertragsabschlusses zwischen dem Stifter und dem Treuhänder. Oder mittels einer Verfügung, wenn der Stifter sein Vermögen erst nach seinem Tod in eine Treuhandstiftung fließen lässt. Die Treuhandstiftung benötigt zur Verwaltung des Stiftungskapitals lediglich einen Treuhänder. Als Treuhänder kommen natürliche und juristische Personen infrage.

Das heißt, der Stifter kann sein Vermögen entweder einer vertrauenswürdigen Person anvertrauen. Aber auch Vereine und bereits bestehende gemeinnützige Organisationen übernehmen die Verwaltung von Stiftungsvermögen. Andererseits haben auch verschiedene Finanzdienstleister ein Interesse daran, das Treuhandstiftungen zu verwalten. Sie gelten ebenfalls als juristische Personen. Darüber hinaus lässt sich das Vermögen auch über freie Anbieter anlegen und verwalten.

Nach der Entscheidung für den Treuhänder müssen keine weiteren Personen mehr mit der Betreuung der Stiftung beauftragt werden. Der Treuhänder führt das Stiftungskonto separat neben seinen anderen Geldgeschäften im Sinne des Stifters.

Sonderform Bürgerstiftung

Die obigen Ausführungen erläutern allgemein die Organisationsstruktur der beiden häufigsten Stiftungsformen. Zur Ergänzung erläutern wir im Folgenden, wie eine Bürgerstiftung verwaltet wird. Bürgerstiftungen zählen mittlerweile zu den Erfolgskonzepten zahlreicher Städte, Gemeinden und Regionen.

In einer Bürgerstiftung geht es grundsätzlich um breites Engagement. Ziel einer Bürgerstiftung ist die Verbesserung der Lebensumstände vor Ort. Dabei ist die Formulierung bewusst breit gefasst, denn nach dem Erreichen bestimmter Ziele können weitere Themen angegangen werden.

Ohne Frage steht bei einer Bürgerstiftung nicht das Stiftungskapital im Vordergrund. Erst im Laufe der Zeit sammelt sich durch die Zustiftung weiterer Bürger ein beachtliches Kapital an. Entsprechend benötigt die Bürgerstiftung als Grundkapital möglichst viele engagierte Bürger.

Gremien der Bürgerstiftung können sein:

  • der Vorstand
  • der Stiftungsrat
  • Freunde und Unterstützer

Dabei sind die Gremien pyramidenförmig aufgebaut. Möglichst viele ehrenamtliche Bürger engagieren sich in der Stiftung und sorgen dafür, dass aktuelle Themen einer Region vorangebracht werden. Der Stiftungsrat besteht vorzugsweise aus fachlich versierten Personen, die in entscheidenden Fragen dem Vorstand zur Seite stehen und mit Querverbindungen in Politik und Gesellschaft zum Gelingen der angestoßenen Projekte beitragen. Der Stiftungsvorstand dagegen ist für die Umsetzung der Maßnahmen und stellt den erfolgreichen Bestand der Stiftung sicher.

 

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