Familienstiftung gründen – Darauf müssen Sie achten

Familienstiftung gründen

Stiftungen sind nur etwas für Reiche. Diese Meinung ist verbreitet. Und damit legen viele das Thema Familienstiftung zu den Akten. Gerade Firmenchefs eines mittelständischen Unternehmens sollten hier nicht vorschnell reagieren. Richtig gemacht, kann die Gründung einer Familienstiftung Vorteile haben. Hinterbliebene werden versorgt, ohne dass der Sohn sein Erbe einfach verprassen kann.

Und durch eine geschickte Übertragung von Vermögen in die Stiftung hat der Stifter sogar die Chance, Kapital und Management voneinander zu trennen. Aber: Solche Vorzüge ergeben sich nur, wenn bei der Stiftungsgründung sauber gearbeitet wird. Andernfalls wird das Konstrukt angreifbar und arbeitet eher kontraproduktiv.

Familienstiftung gründen

Bild: Es gibt viele Gründe für eine Familienstiftung. Oft geht es um die finanzielle Versorgung der Familie. Bildquelle: Stiftungsindex.de

Familienstiftung – warum eigentlich?

Grundsätzlich ist der Begriff Familienstiftung juristisch nicht abschließend definiert. Vielmehr lässt sie sich anhand mehrere Kernaspekte umreißen. Eine Familienstiftung ist:

  • rechtlich selbständig
  • mit Vermögen ausgestattet
  • dient familiären Interessen

Im letzten Punkt liegt ein Unterschied zur gemeinnützigen Stiftung, welche eine andere Zweckbestimmung verfolgt. Das Vermögen einer solchen Stiftung muss nicht zwingend aus Kapital bestehen.

Stifter können bestimmen, dass ins Stiftungsvermögen unter anderem Kunstgegenstände, Wertpapiere oder sogar Anteil an Unternehmen eingelegt werden. Diese Einlage erfolgt zu Lebzeiten oder im Erbfall.

Welche Gründe sprechen für die Stiftungsgründung?

1. Keine Zersplitterung des Familienvermögens

Im Erbfall passiert es – wenn mehr als eine Person erbberechtigt ist – dass das Familienvermögen aufgeteilt wird. Mithilfe der Stiftung kann das Vermögen zusammengehalten werden, es findet keine Zersplitterung statt. Allerdings sollte bei der Gründung und Ausgestaltung an das Anrecht auf den Pflichtteil gedacht werden.

2. Gläubigerschutz

Mit der Familienstiftung lässt sich das Vermögen dem Gläubigerzugriff entziehen. Heißt: Legt der Stifter Vermögen in die Stiftung, kann dieses später nicht mehr von Gläubigern – etwa im Erbfall – verwertet werden. Die Asset Protection ist ein Grund für die Stiftungsgründung.

3. Kein Ausverkauf

Stiftungsgründer treibt mitunter die Sorge um, dass Erben ihr Unternehmen veräußern oder andere Vermögensteile „zu Geld“ machen. Mit einer Übertragung ins Stiftungsvermögen lässt sich dem ein Riegel vorschieben und das Vermögen auch für die nächste (und vielleicht übernächste) Generation zusammenhalten.

4. Steuerliche Vorteile

Zwar genießt eine Familienstiftung laut Stiftungen.org nicht die Privilegien einer gemeinnützigen Stiftung im Steuerrecht. Trotzdem lassen sich – wenn die Versorgung der Familie im Mittelpunkt steht – Steuervorteile in Anspruch nehmen. So werden solche Stiftungen in einer günstigen Erbschaftsteuerklasse eingeordnet. Achtung: Alle 30 Jahre fällt dann Erbersatzsteuer an. Und auch im Hinblick auf Ertragssteuern ergeben sich Vorteile – etwa durch die Körperschaftssteuer. Entscheidend ist letztlich aber immer die Ausgestaltung der Stiftung.

Video: Wer mehr über Familienstiftung erfahren möchte, erhält im Video einen guten Überblick.

Familienstiftung gründen – so geht´s

Einfach nebenbei mal schnell eine Stiftung gründen – so einfach ist das Ganze in der Praxis natürlich nicht. Hinter der Familienstiftung steht eine konkrete Zweckbestimmung. Und auf diese muss das Konstrukt ausgerichtet sein. Da die Erstausstattung der Stiftung mit Vermögen nicht mehr ohne Weiteres umkehrbar ist, muss bei der Stiftungsgründung sauber gearbeitet werden.

Ohne einen kompetenten Partner geht’s nicht

Bedeutet: Der Stiftungsgründer braucht einen kompetenten und erfahrenen Partner. Im Regelfall wird es sich dabei um eine auf das Stiftungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei handeln. Letztere sind nicht nur in der Lage, die eigentliche Gründung zu begleiten. Geschulte Anwälte prüfen gemeinsam mit dem Stifter, ob sich das gewünschte Modell für den vorgesehenen Zweck überhaupt eignet. Oder ob vielleicht nicht doch eine der Alternativen zur Familienstiftung in Frage kommt. „Auch in diesem Bereich ist es wichtig, verschiedene Anbieter zu vergleichen, um möglichst kompetente Hilfe zu günstigen Konditionen zu erhalten“, erklärt Ralph Schoemaker-Möller von Mein-Deal.com.

Ist eine Familienstiftung zweckmäßig?

In Bezug auf die Zweckmäßigkeit geht es im Kern um die Frage, ob Anspruch und Realität zusammenpassen. Einige Stifter haben beispielsweise das Ziel, mithilfe der Stiftungsgründung den Pflichtteilsanspruch zu umgehen. Ohne Vorbereitung wird dieser Anspruch nicht zu erfüllen sein.

Hintergrund: Bis zu zehn Jahre nach Stiftungsgründung und Vermögensüberschreibung kann die Übertragung im Sinne des Pflichtteilsanspruchs berücksichtigt werden. Die Stiftungsgründung entbindet eben nicht von diesem zivilrechtlichen Anspruch.

Zu prüfen ist außerdem, ob sich mit dem gewählten Modell die geplante Versorgung bestimmter Personen und die anvisierten Steuervorteile realisieren lassen. Beide Aspekte hängen – unter anderem durch die Erbschaftsteuerklasse – miteinander zusammen.

Die Details – Stiftungskonzept und Stiftungssatzung

Zu einem eigenständigen Organ wird die Stiftung mit der Gründung. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem die Stiftungssatzung. Letztere regelt nicht nur die Zweckbestimmung der Familienstiftung, sondern auch Fragen zum Stiftungsvermögen, den Namen der Stiftung sowie den Stiftungssitz und welche Organe für die Betreuung zuständig sind.

Stiftungsorgane Aufgabe
Stiftungsvorstand Vertretung der Stiftung nach außen
Leitung der Geschäfte im Inneren
Gesetz schreibt Vorstand vor
Stiftungsbeirat Kontrollgremium, das eingesetzt werden kann
Aufgaben über Satzung festzulegen
Kontrollfunktion und Steuerungsaufgaben
Kuratorium Zusätzliches Kontrollgremium
Aufgabe meist nur beratend/aufsichtsführend

Tabelle 1: Stiftungsorgane und ihre Aufgaben

Eine Stiftung braucht Geld – Vermögenseinbringung

Bezüglich der Aufgaben, die eine Stiftung im Alltag verfolgt, ist meist nur der Vorstand zuständig. Dieser hat unter anderem das Vermögen der Stiftung zu verwalten. Letzteres setzt sich aus dem Ausstattungsvermögen, eventuellen Zustiftungen und übrigens Stiftungsmittel zusammen.

Prinzipiell gilt für eine deutsche Stiftung das Kapitalerhaltungsgebot. Aus diesem Grund soll das Ausstattungsvermögen in der Praxis geschont und der eigentliche Stiftungszweck mit den anderen Stiftungsmitteln erzielt werden.

Das Ausstattungsvermögen ist jenes Kapital, welches die Stiftung mit der Gründung erhält. Der Grundstock entsteht durch Zustiftungen und aufgelöste Rücklagen. Alle liquiden Mittel zur Erfüllung des Stiftungszwecks sind die Stiftungsmittel.

Endlich Familienstiftung – Anerkennungsverfahren

Rechtswirksam errichtet wird eine Stiftung durch einen Antrag bei der zuständigen Behörde nach § 81 BGB (Quelle: Gesetze-im-Internet.org). Welche Behörde zuständig ist, kann dem Landesstiftungsgesetz entnommen werden. Mit Zugang bei der Behörde erlangt der Antrag Rechtswirksamkeit, ein Widerruf ist nur bis zur Anerkennung der Stiftung möglich. Zu den benötigten Dokumenten gehören unter anderem Satzung, Vermögensnachweis, Nachweise zur Pflichtteilsberechtigten-Abfindung sowie das Einverständnis der Personen, welche als Stiftungsorgane berufen werden.

Das Geld sinnvoll einsetzen

Fazit: Eine Familienstiftung kann sich bezahlt machen

Zersplitterung, Streit unter Hinterbliebenen oder Vermögensverluste – es gibt viele Gründe, welche zur Gründung einer Familienstiftung führen. Mitunter geht es dem Stifter auch darum, Steuervorteile zu nutzen. Eines muss aber klar sein: Wird die Gründung der Stiftung nicht akribisch vorbereitet und professionell begleitet, endet das Ganze in einer großen Enttäuschung. Von der Wahl der richtigen Anwaltskanzlei bis hin zur vernünftigen Ausgestaltung der Stiftung gibt es sehr viel zu beachten. Die Familienstiftung kann sich letztlich also lohnen – aber nur, wenn alles richtig gemacht wird.

[Gesamt: 3   Durchschnitt:  4/5]

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