Wie funktioniert eine Stiftung?

Funktionsweise einer Stiftung

Alleine in Deutschland gibt es mehr als 20.000 Stiftungen, die allermeisten verfolgen gemeinnützige Ziele. Darunter versteht man, dass die Tätigkeiten der Stiftung darauf abzielen, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Diese Gemeinnützigkeit ist allerdings keine Bedingung für die Stiftungsgründung, so kann der Stifter durchaus auch ganz persönliche Ziele verfolgen. Jeder kennt mit Sicherheit den Namen der ein oder anderen Stiftung und eventuell auch welche Ziele diese verfolgt. Wie eine solche Organisation aufgebaut ist und wie sie funktioniert, wissen allerdings nur die wenigsten.

Was genau ist eine Stiftung?

Zunächst einmal existiert keine gesetzliche Definition für den Begriff Stiftung. Unter dem Wort stiften versteht man allgemeinhin das zur Verfügung stellen von größeren finanziellen Mitteln zur Förderung bestimmter Dinge. Grundsätzlich ist eine Stiftung also eine Organisation, welche ein bestimmtes Ziel verfolgt. Was dabei genau und mit welchen Mitteln erreicht werden soll, legt der jeweilige Gründer bzw. Stifter fest. Neben Stiftungen, die mehr oder weniger „für die Ewigkeit“ gegründet werden, gibt es auch solche, die nur zeitlich begrenzt operieren.

Als eine Art Leitfaden dient der Stiftung eine Satzung, welche unter anderem festlegt wie und zu welchem Zweck bestimmte Ziele verfolgt werden sollen. Im Gegensatz zu einem Verein hat eine Stiftung keine Mitglieder, sondern Vertreter. Die Tätigkeiten einer Stiftung werden von der jeweils zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde überwacht. Das Vermögen einer Stiftung darf nicht angetastet werden. Um die Ziele der Stiftung umzusetzen, darf also nicht das Stiftungskapital verwendet werden, sondern ausschließlich dessen Zinsertrag sowie eingehende Spendengelder.

Voraussetzungen für die Gründung

Eine Stiftung zu gründen ist prinzipiell mit wenig Aufwand verbunden. Berechtigt dazu ist zum einen jede natürliche Person ab 18 Jahren, zum anderen können auch juristische Personen, also Unternehmen oder Vereine eine Stiftung gründen. Es gibt nicht viele Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit eine Stiftung Rechtsgültigkeit erlangt. Gegründet wird eine Stiftung durch ein sogenanntes Stiftungsgeschäft. Dabei verpflichtet sich der Gründer bzw. Stifter dazu, eine genau definierte finanzielle Summe, als Vermögen auf die Stiftung zu übertragen. Anschließend muss die jeweils zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde die Stiftung anerkennen. Man muss mit diesem Schritt Zeit lassen, weil die Satzung einer Stiftung im Nachhinein schwer zu verändern ist.

Zentrales Element: Die Stiftungssatzung

Neben einem ausreichend hohen Vermögen, welches in die Stiftung eingebracht werden muss (neben Geld können dies auch Sachwerte oder Unternehmensanteile sein), gilt es zunächst einmal eine Stiftungssatzung zu erstellen. Diese gibt den rechtlichen Rahmen der Stiftung vor und dient der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde als Grundlage zur rechtlichen Anerkennung. Diese Satzung muss folgende Angaben beinhalten:

  • Name des Stifters
  • Art der Stiftung
    Soll die Stiftung gemeinnützig sein, privat oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts?
  • Höhe des Vermögens
  • Begünstigte der Stiftung
    Gibt es Personen, die von der Stiftung begünstigt werden sollen?
  • Zielvorgaben der Stiftung
    Welche Ziele verfolgt die Stiftung?
  • Lebensdauer der Stiftung
    Soll die Stiftung dauerhaft oder zeitlich begrenzt existieren?
  • Stiftungsorgane und Gremien
    Nach außen vertreten wird eine Stiftung durch einen Vorstand, darüber hinaus können auch zusätzliche Stiftungsorgane und Gremien eingerichtet werden.

Checkliste für die Stiftungsgründung

So individuell wie die jeweilige Motivation des Stifters ist auch die Gründung selber. Prinzipiell verläuft die Gründung einer Stiftung immer nach demselben Muster, die bürokratischen Vorgänge für die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung sind dabei recht überschaubar:

  1. Satzung festlegen
  2. Satzung durch die zuständige Aufsichtsbehörde anerkennen lassen
  3. Vermögen übertragen
  4. Stiftung erlangt Rechtskraft

Je nach Ausrichtung und Ziel der Stiftung kann es notwendig sein, zusätzliche Schritte einzuleiten, etwa das Beantragen einer Gemeinnützigkeit. Am wichtigsten ist, dass die Vorstellungen über den Zweck und die Tätigkeiten der Stiftung im Vorhinein möglichst präzise formuliert werden. Folgende Fragen können dabei helfen:

  • Welchen Zweck soll die Stiftung erfüllen? Welche genauen Ziele sollen erreicht werden?
  • Wie und auf welche Art sollen die Ziele umgesetzt werden?
  • Wie viel Kapital soll in die Stiftung eingebracht werden?
  • In welcher Rechtsform soll die Stiftung gegründet werden?
  • Wie soll die Stiftung heißen?

Nach diesen Überlegungen gilt es die Stiftungssatzung zu erstellen und diese mit der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde abzustimmen. Sobald die Behörde den Antrag auf Anerkennung der Stiftung genehmigt hat, kann beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer sowie (falls gewollt) eine vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit beantragt werden. In einem letzten Schritt gilt es nun noch das Vermögen auf die Stiftung zu übertragen.

Autor: Thobias Lang – Experte für Textkorrektur und Textoptimierung bei studi-kompass.com.

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