Altersvorsorge und Testament? Das sollten Sie wissen

Altersvorsorge und Testament

Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je!  Aber auch für den Fall des eigenen Todes sollte man Vorsorge treffen. Warum Ihre Vorsorge ohne ein Testament unvollständig ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Ihr letzter Wille

Ob Immobilie, Wertpapiere oder angehäufte Ersparnisse: Immer mehr Menschen verstehen die Wichtigkeit, neben der gesetzlichen Rente, andere Möglichkeiten zur finanziellen Altersvorsorge zu ergreifen. Mit einem Testament kann man dafür sorgen, dass das eigene Vermögen in die richtigen Hände fällt.

Ein Testament stellt sicher, dass Ihr Besitz und Vermögen nach Ihrem Tod an die Personen vererbt wird, die Sie festlegen. Im Fall Ihres Todes werden Ihre Besitztümer so an die Erben verteilt, wie Sie es in Ihrem Testament aufgesetzt haben. Ein Testament bietet Ihnen somit die Chance Einfluss auf die Verteilung Ihres Vermögens zu nehmen und nach Ihrem Willen Erben auszuwählen.

Ein Testament ist ein rechtskräftiges Vorsorgedokument, das Ihren Willen bezüglich der Verteilung Ihres Vermögens im Falle Ihres Todes durchsetzt. 

Wann Sie unbedingt ein Testament brauchen

Sie wollen ganz nach Ihren Vorstellungen Erben auswählen und Ihr Vermögen verteilen? Nur mit einem Testament ist das möglich. Liegt kein Testament zum Zeitpunkt des Todes vor, wird Ihr Vermögen gemäß der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge verteilt. Sie sollten also rechtzeitig ein Testament aufsetzen, um dies zu verhindern.

Falls Sie einem guten Freund oder einem Ex-Partner einen Teil Ihres Erbes hinterlassen wollen, dann benötigen Sie zwingend ein Testament. Nur mit einem Testament können Sie außerfamiliäre Personen wirksam zu Ihren Erben ernennen.

Exkurs: Zur gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge sieht an erster Stelle Ihre Kinder, Enkel und Urenkel als Ihre Erben vor. Auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner zählen zu den nächsten Angehörigen eines Erblassers. Diese haben einen unabhängigen Erbanspruch, der im Einzelfall individuell ermittelt wird.

Gibt es keine Erben 1. Ordnung, also Kinder, Enkel und Urenkel, dann weitet sich der Erbanspruch erst auf Eltern und Geschwister und danach auf entferntere Verwandte aus.

Personen außerhalb des Familienkreises sind nicht in der gesetzlichen Erbfolge vorgesehen.

Wie erstellt man ein Testament?

Sobald Sie Ihr 16. Lebensjahr erreicht haben, sind Sie in der Lage ein rechtskräftiges Testament zu verfassen. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihr Testament handschriftlich verfassen und mit Datum und Ort versehen. Auf keinen Fall ausdrucken! Unbedingt das Original aufbewahren.

Wann Sie kein Testament brauchen

Wenn Sie vollkommen einverstanden mit der Abwicklung gemäß der gesetzlichen Erbfolge sind, dann brauchen Sie kein Testament. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt vor allem Kinder, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Falls Sie jedoch auch andere Personen für Ihr Erbe in Betracht ziehen, dann kommen Sie nicht um ein Testament herum.

Testament- Geringer Aufwand, viele Vorteile

Ein Testament lässt sich schnell aufsetzen. Ein Testament ermöglicht es den eigenen Willen festzuhalten und rechtlich geltend zu machen. Es gibt die Freiheit und das Recht mitzuentscheiden. Nur mit einem Testament können Sie bestimmen welche Teile Ihres Nachlasses an welche Erben gehen. Ohne ein Testament verzichten Sie auf dieses Recht und überlassen dem Gesetzgeber die Verteilung Ihres Nachlasses.

Ein Testament ist somit ein wichtiger Teil Ihrer Vorsorge, da Sie nur so im Sterbefall selbst bestimmen können, wer Ihr Vermögen erben soll.

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