So hilft der Staat bei der Modernisierung der Immobilie

Modernisierung eines Mehrfamilienhauses

Egal ob es sich um einen Neukauf handelt oder um eine bereits gekaufte Immobilie – irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem Modernisierungsarbeiten fällig werden. Je nachdem, was gemacht werden muss, kann dieses Vorhaben den Geldbeutel sehr stark belasten. Umso interessanter ist es, welche Hilfen der Staat für solche Fälle bereit hält.

Welche Sanierungsmaßnahmen fallen an?

Es gibt einige typische Maßnahmen, die im Rahmen einer Modernisierung getroffen werden können. Hierzu gehört zum einen der Austausch der Fenster. Die Fenster älterer Häuser sind häufig noch mit einer Einfachverglasung versehen. Dadurch entsteht eine Schwachstelle bei der Isolierung, die sich schnell bei den Heizkosten bemerkbar machen kann. Neuere Fenster haben eine Zweifach- oder Dreifachverglasung. Ein Austausch wirkt sich positiv auf die Energiebilanz aus, weswegen sich der Staat an der Förderung beteiligt. Eine weitere Schwachstelle sind häufig die Außenwände. Hier fehlt es meist an der richtigen Dämmung, so dass Feuchtigkeit ins Haus dringen kann und das Gebäude schnell auskühlt. Auch hier gibt es Vorgaben zur Sanierung, die staatlich unterstützt werden. Erneuert werden müssen auch veraltete Heizungen. Diese haben meist noch einen viel zu hohen Verbrauch. Zudem können viele Geräte im Sinne der Nachhaltigkeit umgestellt werden. Eine energetische Sanierung ist gesetztlich vorgeschrieben für Gebäude ab einem bestimmten Baujahr. Gleichzeitig werden Fördermittel zur Verfügung gestellt. Auch günstige Kredite können angefragt werden.

Darlehen zu günstigen Konditionen

Eine Möglichkeit, Unterstützung bei der Sanierung eines Gebäudes zu erhalten, ist die Aufnahmen eines zinsgünstigen Kredits. Zuständig für diese Anfragen ist die KfW-Bank. Hier sind hauseigene Programme verfügbar, die speziell auf die Anforderungen einer Modernisierung zugeschneidert wurden. Es handelt sich dabei um die Programme KfW 430 und KfW 151/152. Ersteres beinhaltet bestimmte Zuschüsse. Die zweiten Programme beinhalten die Kreditbedingungen. Darlehen für eine Sanierung können grundsätzlich bis zu einer Höhe von 100.000 Euro vergeben werden. Die Zinsen sind hier mit 0,75 % besonders niedrig. Ein weiterer Bonus sind Tilgungszuschüsse. Diese erhalten Sie zum Beispiel, wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Grad der Verbesserung der Energiebilanz durch die Modernisierung der Immobilie. Je energieeffizienter die Maßnahmen sind, desto höher sind auch die Zulagen. Die maximalen Zuschüsse liegen hier bei 27.000 Euro.

Erneuerbare Energien nutzen

Der Umstieg auf erneuerbare Energien ist nicht nur im Sinne des Umweltbewusstseins, sondern wirkt sich auch auf den Geldbeutel aus. Eine Möglichkeit ist hier der Umstieg auf Solarenergie. Fördergelder erhalten Sie in diesen Fällen vom BMWi, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Hier wird ein sogenanntes Marktanreizprogramm angeboten. Mit der Solarenergie können Sie sowohl Strom als auch Heizwärme und Warmwasser erzeugen. Unterstützt werden Sie mit einem Zuschuss von mindestens 2.000 Euro. Zudem haben Sie die Möglichkeit, weitere förderfähige Anlagen zu installieren, was zu einem weiteren Bonus führt. Hier können Sie bis zu 3.500 Euro an Fördermitteln erhalten. Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, gibt es im Übrigen einen Bonus von 10 %.

Zuschüsse nach Heizungsart

Generell werden prozentuale Zuschüsse vergeben, die sich zwischen 20 und 35 % bewegen, je nach Heizungsart. Besonders

  • Wärmepumpenanlage
  • Biomasseanlagen und
  • Hybridheizungen

werden mit hohen Zuschüssen von 35 % besteuert. Danach folgt die Solarkollektoranlage und die Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung mit einem Zuschuss von 30 %. Immerhin noch 20 % erhalten Sie für eine Gas-Hybridheizung, in welche die erneuerbaren Energien zu einem späteren Zeitpunkt eingebunden werden können.

Fenster,Türen und Wärmedämmung

Zuschüsse werden hier sowohl von der KfW als auch von der BAFA gewährt. Für neue Fenster wird ein Zuschuss von 20 % durch die KfW gewährt und darüber hinaus noch ein Tilgungszuschuss in selber Höhe. Weiter gibt es einen Steuerbonus über 20 %. Der Einbau einer neuen Haustür wird mit den gleichen Zuschüssen belegt. Auch die Dämmung des Dachs bzw. der obersten Geschossdecke sowie eine Fassadendämmung führt zu vorgenannten Zuschüssen und Boni.

Energieberatung

Als Hausbesitzer haben Sie die Möglichkeit, einen unabhängigen Energieberater hinzuzuziehen. Dieser führt eine Beschauung vor Ort durch und erstellt einen Maßnahmenkatalog. Das Gute ist, dass die Aufwendungen geltend gemacht werden und vom Staat übernommen werden können. Zuständig ist hier das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Für ein Ein- bis Zweifamilienhaus gibt es bis zu 800 Euro, Häuser mit drei oder mehr Wohneinheiten erhalten maximal 1.100 Euro an Zuschüssen (Quelle: bafa.de). Stellt der Berater darüber hinaus seine Ergebnisse bei einer Eigentümerversammlung vor, so gibt es einen weiteren Zuschuss der BAFA von bis zu 500 Euro.

Voraussetzungen für den Antrag

Um die Fördermittel oder den Kredit bewilligt zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss zunächst der Ist-Zustand des Gebäudes dokumentiert werden. Darüber hinaus muss ein Sanierungskonzept erarbeitet werden. Dieses kann durch einen Energieberater oder auch eine Handwerkfirma erstellt werden. Alternativ kann der Online-Fördermittelservice genutzt werden. Hierbei muss online ein Formular ausgefüllt und die Gebühren entrichtet werden. Danach erfolgt schon die Bewilligung der Fördergelder.

[Gesamt: 3   Durchschnitt:  5/5]

Kommentar hinterlassen zu "So hilft der Staat bei der Modernisierung der Immobilie"

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*