Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler

Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler

Der Traum einer eigenen Selbstständigkeit – immer mehr Menschen in Deutschland entscheiden sich für eine Freiberuflichkeit. Mittlerweile sind es rund 1,45 Mio. Menschen, Tendenz steigend. Was dabei oftmals vergessen wird, ist die eigene Absicherung. Gerade in Berufen mit viel Verantwortung ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung zum Schutz vor Schäden Dritter unabdingbar und für einige Freischaffende sogar Pflicht. Was es damit auf sich hat und wer eine Berufs­haftpflicht­versicherung wirklich braucht, erfahren Sie nachfolgend.

Warum Sie als Freiberufler eine Berufs­haftpflicht­versicherung benötigen

In Deutschland gilt der Grundsatz, dass der Schadenverursacher stets für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Das gilt sowohl auf der privaten als auch beruflichen Ebene. Kommt im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit eine dritte Person zu Schaden (z. B. Kunde, Auftraggeber, Vermieter etc.) oder kommt es zu einem Schaden an dessen Eigentum oder Vermögen, so ist der Freiberufler in voller Höhe haftbar. Sofern die Rechtsform des eigenen Unternehmens keine GmbH oder eine andere Haftungsbeschränkung erlaubt, haftet der Freiberufler mit seinem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen. Das gilt auch für das Privatvermögen. Einen effektiven Schutz in solchen Fällen bietet die Berufs­haftpflichtversicherung für Freiberufler.

Der 3-in-1 Schutz einer Berufs­haftpflichtversicherung

Bei der Berufs­haftpflicht­versicherung für Freiberuflicher profitiert der Versicherungsnehmer gleich von einem dreifachen Schutz:

  1. Die Haftungsansprüche Dritter werden seitens der Versicherung zuerst geprüft, ob diese überhaupt berechtigt sind, was die Höhe, aber auch den Tatbestand betrifft.
  2. Sind die Ansprüche berechtigt, leistet der Versicherer unverzüglich.
  3. Sollte die Versicherung jedoch feststellen, dass der Schadensanspruch ganz oder teilweise zu Unrecht erhoben wurde, wird die Forderung – notfalls vor Gericht – zurückgewiesen. Damit genießt der Freiberufler einen passiven Rechtsschutz.

Unterschied Berufs­haftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflicht

Im Kontext der Berufshaftpflichtversicherung fällt auch die Bezeichnung Vermögensschadenhaftpflicht. Wichtig zu wissen ist hier, dass die Berufs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler nur „unechte“ Vermögensschäden übernimmt. Dies sind Schäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen. Reine, also „echte“ Schäden an Vermögen von Dritten, wie sie etwa durch eine Beratungsleistung entstehen können, werden nur von der Vermögensschadenhaftpflicht getragen. Somit sind alle Freischaffenden, die einer beratenden Tätigkeit nachgehen, wie Ärzte, Architekten, Steuerberater, aber auch IT-Unternehmen und Dienstleister mit einer Vermögensschadenhaftpflicht gut beraten.

Wer zählt als Freiberufler?

Oftmals werden Gewerbetreibende und Freiberufler unter dem Obergriff Selbstständige zusammengefasst. Beide haben jedoch erhebliche Unterschiede. Im Vergleich zum Gebewerbetreibenden, der einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, benötigt ein Freischaffender, laut Definition, in der Regel eine besondere Qualifikation und die selbstständige Tätigkeit trägt zum Gemeinwohl bei. Der Gesetzgeber hat hierzu die Katalogberufe zusammengestellt:

  • Heilberufe: Ärzte, Heilpraktiker und Zahnärzte, Tierärzte, Krankengymnasten, Hebammen
  • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Anwälte, Notare und Steuerberater
  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Ingenieure, Architekten
  • Informationsvermittelnde Berufe und Kulturberufe: Journalisten, Dolmetscher, Wissenschaftler
  • Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher

Für wen ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung Pflicht?

Auch wenn für die meisten freiberuflichen Tätigkeiten die Berufs­haftpflicht­versicherung keine Pflichtversicherung ist, gibt es doch einige wenige Ausnahmen. Zu den Berufen mit einem hohen Risiko und daher einer Pflicht zum Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung zählen:

  • Architekten
  • Ärzte
  • Apotheker
  • Ingenieure
  • Hebammen
  • Rechtsanwälte
  • Steuerprüfer

Diese Freiberufler müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine entsprechende Absicherung (meist reicht die Mindestdeckungssumme) nachweisen. Ohne eine Berufs­haftpflicht­versicherung ist weder die Ausübung der Tätigkeit noch die Mitgliedschaft in der entsprechenden Kammer möglich.

Wann ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler sinnvoll?

Auch wenn die Berufs­haftpflicht­versicherung genauso wie die Berufsunfähigkeitsversicherung für die meisten Freiberufler keine Pflicht ist, kann sie im Fall der Fälle die eigene Existenz retten. Gerade in beratungsintensiven Tätigkeiten als auch im Dienstleistungssektor sind Schadenersatzansprüchen keine Seltenheit, was Freiberufler dazu veranlassten sollte, eine entsprechende Absicherung abzuschließen.

Fallbeispiel: Wann springt die Berufs­haftpflicht für Freiberufler ein?

Die zwei nachfolgenden Fallbeispiele sollen die Wichtigkeit einer Berufs­haftpflicht­versicherung verdeutlichen und aufzeigen, in welchen Fällen diese greift.

Fallbeispiel – freiberuflicher Redakteur:

Als freiberuflicher Redakteur gehören Zeitdruck und kurzfristige Abgabetermine zum Alltag dazu. So auch in diesem Fall. Aufgrund von Krankheit und dem Auflaufen von Aufträgen gerät ein freischaffender Redakteur in Not. Er weiß sich nicht anders zu helfen, als einen fremden Text zu kopieren und ihn so bei seinem Auftraggeber einzureichen. Das war jedoch ein fataler Fehler, denn der Auftraggeber wird nach Veröffentlichung wegen Urheberrechts­verletzung verklagt. Der Redakteur wird in Regress genommen und muss nun für den entstandenen Schaden haften.

Fallbeispiel ­– Arzt:

Beim Verlassen einer Arztpraxis rutscht ein selbstständiger Musiklehrer auf dem gerade frisch gewischten Fußboden aus. Er bricht sich den Arm und kann mehrere Wochen seiner Arbeit nicht nachgehen und muss sein Ladengeschäft schließen sowie Einzelstunden absagen. Da der Boden nicht ausreichend gekennzeichnet war, verklagt der Beschädigte den Arzt auf Schadenersatz und Gewinnausfall.

Dies sind nur zwei typische Beispiele aus dem Alltag von Freiberuflichen, die jederzeit passieren können. Beide Fälle ziehen erhebliche Folgekosten nach sich und können, ohne eine entsprechende Absicherung, die eigene Existenz gefährden.

Was kostet eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler?

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung ist genauso individuell wie der Freischaffende selbst. Schließlich sind Freiberufliche nicht nur in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen unterwegs, sie tragen auch unterschiedliche Risiken. Das spiegelt sich in den Kosten der Berufs­haftpflichtversicherung wider. Die nachfolgenden Punkte haben einen Einfluss auf die Kosten:

  • Tätigkeit
  • Umsatz
  • Deckungssumme
  • Selbstbehalt
  • gewünschte Zusatzbausteine
  • ggf. Anzahl der Mitarbeiter

Eine gute Berufshaftpflichtversicherung ist schon ab 160 Euro pro Jahr abschließbar.

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung steuerlich absetzen?

Die Beiträge zu einer Berufs­haftpflicht­versicherung schützen die eigene Freiberuflichkeit und somit das eigene Unternehmen, damit zählen diese zu den Betriebsausgaben und können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.

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