Beschäftigung von Ausländern in Deutschland

Beschäftigung von Ausländern in Deutschland

Wenn Sie Bürger der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz sind, haben Sie freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit den gleichen Rechten.

Sie können sich drei Monate lang im Land aufhalten, um eine Beschäftigung zu suchen oder sich selbstständig zu machen. Danach müssen Sie Ihren Eintrag in das Ausländerzentralregister vornehmen und erhalten eine Anmeldebescheinigung, sofern Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • In Deutschland angestellt oder selbständig sein.
  • Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für sich und Ihre Familie und sind Sie krankenversichert.
  • Sie sind immatrikulierter Student, der über ausreichende finanzielle Mittel für sich und Ihre Familie verfügt und krankenversichert ist.

Jobsuche für Ausländer in Deutschland

Als EU-Bürger können Sie mit verhältnismäßig wenig Aufwand einen Job in Deutschland finden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine qualifizierte Ausbildung und etwas Berufserfahrung.

Für die Jobsuche stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Einerseits können Jobsuchende Kontakt zu deutschen  Vermittlungsdienstleistern aufnehmen oder selbständig im Internet suchen.

Auch für diejenigen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, gibt es Jobbörsen in der jeweiligen Sprache, die Stellenanzeigen aus Deutschland enthalten. Ein Beispiel sind diese Stellenanzeigen in Tschechien, deren Anzeigen von deutschen Unternehmern erstellt worden sind und in die tschechische Sprache übersetzt wurden.

EURES-Netzwerk

Für die Bürger der Europäischen Union gibt es das EURES-Netzwerk, das europäische Portal zur beruflichen Mobilität. Dieses Portal bietet den Nutzern (ob Arbeitssuchende oder Arbeitgeber) verschiedene Ressourcen, um die Arbeitsmobilität von Menschen aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union zu erleichtern.

Die wichtigsten Dienstleistungen dieser Website sind:

  • Eine Suchmaschine für Jobs in den verschiedenen EU-Ländern.
  • Ein privater Bereich zur Erstellung des Lebenslaufs und zur Verwaltung von Bewerbungen.
  • Interessante Informationen über den Lebensstil und den Arbeitsmarkt in den verschiedenen Ländern.
  • Eine Suchmaschine für Lernangebote in verschiedenen Ländern.

Darüber hinaus richtet sich das Mobilitätsprogramm „Your first Eures job“ an Jugendliche zwischen 18 und 35 Jahren, die für mindestens 6 Monate ins Ausland reisen wollen, um dort zu arbeiten oder ein Praktikum oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Neben der Website verfügt EURES auch über ein umfangreiches Netzwerk von mehr als 850 Beratern in den verschiedenen Ländern, an die Sie sich wenden können, um sich über die Arbeit im Ausland zu informieren.

Beschäftigung für Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie Bürger von Ländern sind, die nicht der Europäischen Union angehören, haben Sie unterschiedliche Zugangsbedingungen zum deutschen Arbeitsmarkt.

Um in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie im Besitz eines Arbeits- und Aufenthaltsvisums sein. Damit Sie in Deutschland arbeiten und wohnen dürfen, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitgeber muss bei der Sozialversicherung und dem Finanzamt registriert sein.
  • Der Arbeitgeber muss eine kontinuierliche Tätigkeit für den Arbeitnehmer garantieren und über finanzielle, materielle und persönliche Mittel für sein Projekt verfügt und sein Arbeitsvertrag muss den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
  • Der Arbeitnehmer verfügt über kein Strafregister und gegebenenfalls über die für die Ausübung des Berufs erforderliche berufliche Qualifikation.

Für einige Gruppen gibt es spezifische Merkmale für den Zugang zur Arbeit in Deutschland:

  • Arbeit für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Blaue Karte EU): Wenn Sie ein Nicht-EU-Ausländer sind und für eine Stelle arbeiten werden, die eine höhere Qualifikation erfordert, können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.
  • Befristeter Aufenthalt und Arbeit für ausländische Forscher in Deutschland: Wenn Sie ein ausländischer Forscher sind und eine Forschungsaufgabe im Rahmen einer mit einer Forschungseinrichtung in Deutschland abgeschlossenen Aufnahmevereinbarung durchführen werden, können Sie einen befristeten Aufenthalt erhalten.
  • Besonderheit bei einer Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern aus Drittländern: Arbeitgeber können Personen, die sich nicht in Deutschland befinden, über allgemeine Stellenangebote einstellen. Diese Angebote richten sich in der Regel an die Länder, in denen Deutschland Abkommen zur Regulierung und Organisation der Migrationsströme unterzeichnet hat. Die Arbeitgeber stellen das Stellenangebot über das Einwanderungsamt vor, in der die Arbeitstätigkeit ausgeübt werden soll.

Diese Verordnung sieht drei Aktionen vor:

  1. Dauerhafte Stellenangebote
  2. Zeitarbeitsangebote
  3. Visum für die Arbeitssuche

Weitere Hinweise zur Aufenthaltserlaubnis

  • Wenn Sie die befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, kann diese verlängert werden, sofern auch der Arbeitsvertrag verlängert wird.
  • Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben, können Sie Ihre Verwandten zu sich holen, wenn Sie sich ein Jahr in Deutschland aufgehalten haben und die Erlaubnis dazu für ein weiteres Jahr haben.
  • Wenn Sie im Besitz einer Blauen Karte sind oder Inhabers einer langfristigen EU-Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union sind, können Sie Ihre Verwandten vom ersten Moment an mit nach Deutschland holen, solange Sie die wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit zur Versorgung der Familie nachweisen können.
  • Auf dem Einwanderungsportal des Ministeriums für Arbeit, Migration und soziale Sicherheit finden Sie alle Vorschriften über den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt sowie alle notwendigen Unterlagen und Formalitäten.
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