Worauf sollte ich beim Kauf eines Gebrauchtwagens achten?

Der Kauf eines Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt birgt das Risiko, ein gestohlenes Auto kaufen zu können. Aus rechtlicher Sicht wird eine solche Situation für uns nicht vorteilhaft sein, weshalb es sich, in Anbetracht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs lohnt, alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Der Kauf eines Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt birgt das Risiko, ein gestohlenes Auto kaufen zu können. Aus rechtlicher Sicht wird eine solche Situation für uns nicht vorteilhaft sein, weshalb es sich, geleitet von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, lohnt, alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Worauf sollten Sie also beim Autokauf achten?

Zunächst entschied der Oberste Gerichtshof, dass “eine Person, die mit einer anderen Person, die nicht Eigentümerin der Kfz-Zulassungsbescheinigung ist, einen Kaufvertrag abschließt, nicht in gutem Glauben als Käufer angesehen werden kann”. Denken Sie also daran, den Besitzer zu überprüfen. Wichtig bei diesem Urteil ist es nicht, etwas zu unterschreiben, das normal erscheint – d.h. zu prüfen, wer in der Registrierungsurkunde aufgeführt ist -, sondern die Notwendigkeit der Kontrolle. Der Käufer muss so vorsichtig wie möglich sein.

Zweitens gilt die Notwendigkeit der Vorsicht sowohl für im Land zugelassene Fahrzeuge als auch für importierte Fahrzeuge. Wir dürfen uns nicht hinter der Unwissenheit verstecken, die sich aus der “Unmöglichkeit, den Ursprung des Autos zu überprüfen” ergibt. Es liegt in unserem Interesse, so gewissenhaft wie möglich zu sein.

Worauf sollten Sie beim Autoverkauf achten?

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen wollen, ist Ihr primäres Ziel, möglich viel Geld für Ihren Wagen zu bekommen. Außerdem möchten Sie sicherlich, dass der Verkauf Ihres Autos schnell und unkompliziert über die Bühne geht. Womöglich steht Ihr neues Auto bereits auf Ihrem Hof. Dann sollte es möglichst schnell gehen. In diesem Fall bietet sich der Verkauf über eine Online-Verkaufsplattform an. Wenn Sie beispielsweise aus der Hauptstadt sind, können Sie unter autoankauf.berlin Ihr Auto in Berlin verkaufen. Für andere Regionen in Deutschland gibt es ähnlich Plattformen.

Bei Kauf Ihres eines Autos sollten Sie überprüfen:

  • Das Fahrzeug unter besonderer Berücksichtigung der Motornummer und des Fahrzeugkennzeichens überprüfen
  • Ein zu niedriger Preis sollte zu erhöhter Vorsicht führen
  • Um den Eigentumswechsel des Eigentümers zu überprüfen, muss ein Nachweis über die Eigentumsübertragung des Fahrzeugs an den Verkäufer angefordert werden (z.B. der Vertrag, durch den das Fahrzeug gekauft wurde)
  • Wenn das Fahrzeug aus dem Ausland eingeführt wurde, sollten Sie eine Dokumentation über diese Einfuhr anfordern (z.B. Nachweis der Zollabfertigung, ggf. Steuerbelege, bei Fahrzeugen aus Deutschland kann es sich um eine Bestätigung handeln, dass das Fahrzeug nicht gestohlen wurde – Fahrzeugbrief)
  • Bei der Inspektion sind Spuren zu beachten, die auf Diebstahl hinweisen könnten (geänderte Motornummer, Änderung der Einträge auf dem Typenschild, Verformung von Türschlössern, verschiedenen Schlössern in der Tür, Kofferraum und Kraftstofftankdeckel)
  • Bitte überprüfen Sie Ihr Fahrzeug an einer autorisierten Werkstatt oder Prüfeinrichtung
  • die Polizeiliste der gestohlenen Autos überprüfen
  • Die Echtheit der Registrierungsbescheinigung sollte geklärt werden

Nachweis von Böswilligkeit und deren Folgen

Es gibt einen Rechtsgrundsatz, wonach die Existenz von Böswilligkeit durch denjenigen nachgewiesen werden muss, der daraus Rechtswirkungen zieht. Das bedeutet, dass vor Gericht das Vorhandensein von Arglist seitens des Käufers zeigen muss, wem das Auto gestohlen wurde. Es sei jedoch daran erinnert, dass die Nichtbeachtung eines der oben genannten Elemente ein Grund zur Annahme sein kann, dass wir in böswilliger Absicht gehandelt haben. Es liegt immer in unserer Verantwortung, vorsichtig zu sein.

Das Gesetz sieht vor, dass beim Kauf eines gestohlenen Autos zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor das Eigentum an dem gestohlenen Auto auf uns übertragen werden kann:

  • Wir müssen in gutem Glauben handeln – wenn ein gestohlener Besitzer uns vor Gericht Böswilligkeit nachweist, wird das Gericht uns anweisen, das Auto an ihn zurückzugeben.
  • Es muss drei Jahre nach dem Diebstahl des Fahrzeugs liegen – vor Ablauf dieser Frist kann der rechtmäßige Eigentümer die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen, unabhängig davon, ob Gutgläubigkeit oder Böswilligkeit vorliegt.

Wenn eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, wird das Gericht uns anweisen, das Auto an den rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben.

Quellen und weiterführende Informationen

https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/checkliste/

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