Genossenschaftswohnung statt Mietwohnung

Genossenschaftswohnung statt Mietwohnung

Menschen wohnen entweder zur Miete oder sie erwerben Immobilieneigentum. Die meisten Leser würden diese Aussage sicher unterschreiben. Sie ist aber nicht ganz richtig, denn es gibt noch einen dritten Weg, die Genossenschaftswohnung. Eine solche Wohnung bekommen Interessierte nicht durch die Suche nach Immobilienanzeigen. Notwendig ist die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft. Da die Nutzungsgebühr für eine Genossenschaftswohnung im Vergleich zu Mieten niedrig ist, sind diese Wohnungen begehrt und entsprechend lange sind die Wartelisten.

Wie bekommt man eine Genossenschaftswohnung

Allgemein ist eine Genossenschaft ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinsam ein Ziel (wirtschaftlich oder sozial) erreichen wollen. Bei einer Baugenossenschaft ist es der Bau von Wohnungen, die den Mitgliedern preiswert zur Verfügung gestellt wird.

Voraussetzung, um in eine Genossenschaftswohnung zu ziehen ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft. In den meisten Fällen muss der Interessent einen oder mehrere Anteile an der Genossenschaft erwerben. Manchmal geht auch nur ein „Eintrittsgeld“. Das ist häufig günstiger. Wie hoch der Genossenschaftsanteil ausfällt, hängt von der Größe der Wohnung ab. Ebenfalls gibt es große Unterschiede, wie teuer ein Anteil ist. Gesetzliche Vorgaben existieren nicht, sodass die Genossenschaft den Preis selbst festlegen kann. Ebenso wenig gibt es Vorgaben über die Verzinsung der Einlagen. Manche Genossenschaften zahlen eine Dividende, doch eine Garantie gibt es nicht. Ob eine Dividende ausbezahlt wird, steht in der Verfassung der Genossenschaft.

Um eine der begehrten Wohnungen zu erhalten, muss sich der Interessent bewerben. Dazu füllt er einfach ein Formular aus. In diesem muss der Bewerber über seine persönliche Situation Auskunft geben. Danach beginnt die Wartezeit auf eine Wohnung. Das dauert manchmal Jahre, denn eine freie Wohnung wird zunächst an etablierte Genossenschaftsmitglieder vergeben. Erst danach erhalten Bewerber von der Warteliste eine Chance.

Genossenschaftswohnungen sind sicher

Bezieht der Wohnungssuchende eine Genossenschaftswohnung muss er jeden Monat einen Geldbetrag an die Genossenschaft überweisen. Das ist jedoch genau genommen keine Miete, denn der Bewohner ist kein Mieter, sondern durch den Erwerb der Genossenschaftsanteile Miteigentümer der Wohnung. Er zahlt ein Nutzungsentgelt. In der Umgangssprache wird dieser jedoch häufig als Miete bezeichnet.

Typische Probleme einer Mietwohnung kommen in einer Genossenschaftswohnung nicht vor. So ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht möglich. Da es keinen Vermieter gibt, kann die Wohnung auch nicht plötzlich gekündigt werden.

Der Wohnraum in einer Genossenschaftswohnung ist ähnlich sicher wie eine Eigentumswohnung.

Wer eine Genossenschaftswohnung bezieht, behält dieser fast immer viele Jahre. Das hat zur Folge, dass sich die Menschen in einem Genossenschaftshaus gut kennen. Bei Problemen helfen sie sich gerne gegenseitig. Sind kleine Botengänge zu erledigen, gibt es bestimmt einen Nachbarn, der behilflich ist. Braucht ein anderer Mitbewohner einen Hammer oder ein anderes Werkzeug, bekommt er es von einem anderen Mitbewohner gerne leihweise. In einer Welt, in der eine immer stärkere Vereinsamung herrscht, ist das ein wohltuender Lichtblick.

Theoretisch kann eine Genossenschaft durch schlechte Wirtschaft Konkurs anmelden. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Bewohner ausziehen muss. In den meisten Fällen ändert sich das Eigentumsverhältnis. Eine andere Genossenschaft übernimmt die Wohnung, sodass der Bewohner nicht ausziehen muss. Allerdings kann es sein, dass er die Anteile verliert.

Das Eigentumsverhältnis in einer Genossenschaftswohnung

Der Bewohner hat streng genommen keinen Vermieter. Besitzer sind die Mitglieder der Genossenschaft. Es gibt bestimmte Verhaltensregeln, an die sich jedes Mitglied halten muss. Über Veränderungen stimmen die Mitglieder selbst ab. Wer sich aktiv einbringt, kann den Wohnalltag nach seinen Wünschen gestalten. So organisieren Genossenschaftsmitglieder Nachbarschaftshilfen, Kinderbetreuungen und viele andere Hilfen. Die Mitglieder wählen frei ihren Genossenschaftsvertreter, der sie bei allen Fragen vertritt.

Was geschieht nach dem Auszug aus der Wohnung?

Niemand kann vorhersehen, was in ein paar Jahren geschieht. Bekommt der Bewohner eine Stellung in einer anderen Stadt angeboten, muss er meist aus der Genossenschaftswohnung ausziehen (Tipp: Checkliste für den Auszug). Wenn er Glück hat, besitzt die Genossenschaft in der neuen Stadt ebenfalls Wohneigentum. Ist die neue Wohnung größer, muss der Interessent mehr Anteile erwerben.

Gibt er die Genossenschaftswohnung auf und zieht in eine normale Mietwohnung, kann er die Anteile kündigen. Er bekommt dann den Gegenwert ausbezahlt. Das kann allerdings einige Zeit dauern, denn der Gesetzgeber gibt der Genossenschaft einen Spielraum von zwei Jahren. Der Genossenschaftsanteil ist nicht mit einer Kaution vergleichbar und unterliegt anderen Fristen.

Die Genossenschaftsanteile müssen nicht zwingend gekündigt werden. Wer später wieder in eine Wohnung der Genossenschaft einziehen will, bekommt mit einer aktiven Mitgliedschaft leichter eine Wohnung.

Eine Genossenschaftswohnung kaufen

Obwohl eine Genossenschaftswohnung einer eigenen Wohnung sehr nahekommt, haben manche Bewohner den Wunsch, die Wohnung zu erwerben. Grundsätzlich ist das möglich, wenn die Genossenschaft das anbietet. Voraussetzung ist in den meisten Fällen eine längere Mitgliedschaft.

Empfehlenswert ist das nicht immer, denn es gibt viele Dinge beim Erwerb einer Wohnung zu beachten. Die meisten Bewohner haben kein Interesse, die Wohnung zu erwerben. Kauft trotzdem ein Bewohner seine Genossenschaftswohnung befindet sich seine Eigentumswohnung innerhalb eines Hauses mit Genossenschaftswohnungen. Die Mitglieder einer Genossenschaft achten meist auf große Sauberkeit. Ist das dem Besitzer nicht so wichtig, kann es zu Problemen kommen.

Als Besitzer einer Eigentumswohnung kann man bei einer Eigentümerversammlung kaum seine Interessen durchsetzen, weil die Genossenschaft immer eine Mehrheit bildet, gegen die der Einzelne kaum eine Chance hat.

So findet man eine Genossenschaftswohnung

Ob und welche Baugenossenschaft es in der eigenen Stadt gibt erfährt der Interessent über das Internet. Die Suchanfrage „Baugenossenschaft“ gefolgt mit dem entsprechenden Ort bringt einige Ergebnisse. Als nächstes nimmt der Wohnungssuchende Kontakt mit der Baugenossenschaft auf. So erfährt er, ob es freie Wohnungen gibt und ob in nächster Zeit ein Neubau geplant ist. Ist das der Fall, muss sich der Interessent bei der Baugenossenschaft bewerben. Wie oben erwähnt sind die Wartezeiten oft sehr lange.

Fazit: Genossenschaftswohnung – der dritte Weg zum eigenen Heim

Wohnungssuchende denken meist nur an Mietwohnung oder Eigentumswohnung. Die Genossenschaftswohnung stellt einen dritten Weg dar, der gegenüber den anderen Methoden einige Vorteile hat. Der Bewohner muss keine Miete zahlen, sondern nur ein Nutzungsentgelt. Das ist günstiger als eine Miete. Allerdings muss er einen oder mehrere Genossenschaftsanteile erwerben. Die Nutzung ist längerfristig angelegt. Die Bewohner in einem Genossenschaftshaus kennen sich schon seit Jahren und helfen sich gegenseitig aus. Diese soziale Kompetente ist ein weiterer Vorteil. Sind irgendwelche Veränderungen geplant haben die Bewohner ein Mitspracherecht. Die Genossenschaftswohnung ist gewissermaßen Gemeineigentum.

Der größte Nachteil ist, dass es meist nicht genügend Wohnungen gibt und der Interessent längere Zeit auf eine freie Wohnung warten muss. Wer sich dafür interessiert, füllt besser frühzeitig eine Bewerbung aus. Bei einem Umzug kann er entweder die Anteile kündigen oder sie behalten.

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